Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung.
Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern (Palliation), wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Die Palliativversorgung kann ambulant oder stationär erfolgen – auf beides haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch. Die Krankekassen beraten und unterstützen ihre Versicherten bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.
Bundesministerium für Gesundheit